Hier finden Sie h?ufig gestellte Fragen zu den Bachelor- und Masterstudieng?ngen der beruflichen Bildung, Fachrichtung Sozialp?dagogik.

Um das 48-w?chige berufliche Praktikum in den Studienverlauf integrieren zu k?nnen bestehen mehrere M?glichkeiten. Typische, von Studierenden gew?hlte Zeitr?ume sind:

  • Zeit der Anfertigung der Bachelorarbeit,

  • Urlaubssemester,

  • nach der Masterarbeit und vor dem Referendariat (Die Abgabefrist vor dem Referendariat ist zu beachten).

Grunds?tzlich wird eine sorgf?ltige und vorausschauende Studienplanung vorausgesetzt. Zudem sollte jeweils individuell abgesch?tzt werden, ob die zeitgleiche Bearbeitung einer Abschlussarbeit (z. B. der Bachelorarbeit) mit der Absolvierung des Praktikums sinnvoll ist und der eigenen Belastbarkeit entspricht.

Die Bachelorarbeit bildet den Abschluss des Bachelorstudiums Berufliche Bildung, Fachrichtung Sozialp?dagogik. Bei Bestehen der Bachelorarbeit und bei Vorliegen aller zu erbringenden Prüfungsleistungen ist das Bachelorstudium erfolgreich abgeschlossen. Damit sind die formalen Zugangsvoraussetzungen zum Masterstudium Berufliche Bildung, Fachrichtung Sozialp?dagogik erfüllt.

Die Masterarbeit bildet den Abschluss des Masterstudiums Berufliche Bildung, Fachrichtung Sozialp?dagogik. Der erfolgreiche Abschluss des Masterstudiums bildet die formale Zugangsvoraussetzung zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst. Die Note der Masterprüfung wird im Rahmen der Endbenotung im Verh?ltnis 1:2 zum Zweiten Staatsexamen gewertet.

Bei den Studieng?ngen BA/Ma Ed. Berufliche Bildung/Fachrichtung Sozialp?dagogik handelt es sich  um Lehramtsstudieng?nge (= Inhalt und Zweck), die in der Form eines konsekutiven Bachelor-/ Masterstudiengans organisiert sind.

Gem?? StufPO Bachelor Ed. § 32 sind als Ziele des Studiums definiert:

Der Bachelorstudiengang ?Berufliche Bildung/Fachrichtung Sozialp?dagogik" vermittelt Basiswissen im Hinblick auf ein Lehramt an beruflichen Schulen/Fachrichtung Sozialp?dagogik. [...] Der Masterstudiengang "Berufliche Bildung/Fachrichtung Sozialp?dagogik“ bereitet auf das Lehramt an beruflichen Schulen vor und erm?glicht den Zugang zum Vorbereitungsdienst (Referendariat).

Formal bestehen Fristen zur Korrektur von Bachelor- bzw. Masterarbeiten in der Beruflichen Bildung. Diese Fristen sehen eine Bearbeitung eingereichter Abschlussarbeiten durch die betreuenden Dozenten und Dozentinnen innerhalb von 3 Monaten vor. Eine Verkürzung der Korrekturfrist ist formal nicht vorgesehen. Eine schnellere Korrektur ist einzig auf dem Wohlwollen der verantwortlichen Betreuer*innen begründet.

Nach derzeitigem Stand k?nnen T?tigkeiten im Umfang von unter 4 Wochen, wie etwa FOS-Praktika, Teilzeitt?tigkeiten oder Ferienbetreuungen nicht auf das 48-w?chige Praktikum angerechnet werden. Es k?nnen nur T?tigkeiten angerechnet werden, die jeweils mindestens 4 Wochen ununterbrochen im Umfang einer Vollzeitt?tigkeit (Vollzeit gem?? der besch?ftigenden Einrichtung) abgeleistet wurden.

Grunds?tzlich besteht die M?glichkeit der Anrechnung einer beruflichen Ausbildung als 48-w?chiges Praktikum. Im Einzelnen kommt es jedoch auf die Art der Ausbildung an: Liegt eine Ausbildung zur Kinderpflegerin bzw. zum Kinderpfleger oder zur Erzieherin bzw. zum Erzieher vor, so kann eine Anerkennung als 48-w?chiges Praktikum erfolgen. Liegt eine Ausbildung zur Kauffrau bzw. zum Kaufmann vor, so kann eine teilweise Anrechnung der Praktikumszeit erfolgen (ca. 20 Wochen). Grunds?tzlich ist die Bewertung durch das Kultusministerium ma?geblich bei der Berücksichtigung von Ausbildungszeiten im Rahmen der Praktikumsanerkennung.

Gem?? der geltenden Studien- und Fachprüfungsordung für das Studium der Beruflichen Bildung, Fachrichtung Sozialp?dagogik sind die modulspezifischen Bestimmungen zur Wiederholung von Prüfungen zu beachten. Im Einzelnen k?nnen für bestimmte Prüfungen mehr Wiederholungsversuche zur Verfügung stehen als für andere.

Der im Modulhandbuch angegebene Studienverlaufsplan für das Studium der Beruflichen Bildung, Fachrichtung Sozialp?dagogik ist nicht bindend sondern stellt eine Empfehlung dar. Es ist zu berücksichtigen, dass nicht immer ein gem?? dieser Empfehlungen verlaufendes Studium erfolgen kann, etwa bei einer in Abh?ngigkeit von unterschiedlichen Unterrichtsf?chern auftretenden ?berschneidung von Lehrveranstaltungen oder im Hinblick auf Grundlagenveranstaltungen, die zun?chst erfolgreich beendet werden müssen, um Folgeveranstaltungen besuchen zu k?nnen.

Die Bachelorarbeit kann entweder im Unterrichtsfach oder in der Fachrichtung verfasst werden (Sozialp?dagogik, EFP, F?rderp?dagogik, Recht, Soziologie, Forschungsmethoden, 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网).

Die Masterarbeit kann in der Fachrichtung, im Unterrichtsfach oder im erziehungswissenschaftlichen Studienbereich verfasst werden.

Eine frühzeitige 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网aufnahme zu infrage kommenden Fachvertreterinnen und Fachvertretern zwecks Betreuung der Abschlussarbeit wird empfohlen.

Nein, in diesem Fall spiegeln die Modulbezeichnungen keine Reihenfolge wider sondern dienen der Unterscheidung von Vorlesung und Seminaren in diesem Bereich.