Sie interessieren sich für die Aufnahme und das Studiums eines Erweiterungsfachs? Hier finden Sie h?ufig gestellte Fragen zum Erweiterungsfach in den lehramtsbezogenen Studieng?ngen der Universit?t Bamberg.

Das Studium kann zum einen hinsichtlich eines weiteren Unterrichtsfachs erweitert werden, zum anderen in Richtung einer sog. p?dagogischen Zusatzqualifikation (z.B. Beratungslehrkraft). Darüber hinaus besteht eine Erweiterungsm?glichkeit mit Didaktik des Deutschen als Zweitsprache, Fremdsprachliche Qualifikation, Medienp?dagogik, Darstellendes Spiel/Theater-p?dagogik, Didaktik der Grundschule (für Lehramt an Mittelschulen) bzw. Didaktik einer F?chergruppe der Mittelschule (für Lehramt an Grundschulen).

Unabh?ngig vom gew?hlten Erweiterungsfach empfiehlt sich eine Einschreibung. Sie ist dann erforderlich, wenn die LPO I den Nachweis von Leistungen (z.B. in Form von Leistungspunkten) als Zulassungsvoraussetzung zum Ersten Staatsexamen im Erweiterungsfach vorschreibt. Die LPO I listet am Ende der einzelnen Fachparagraphen auf, ob der Nachweis von bestimmten Leistungen erbracht werden muss, um zum Ersten Staatsexamen im Erweiterungsfach zugelassen zu werden.

Falls Sie bereits bei uns studieren und ein Erweiterungsfach dazu nehmen m?chten, k?nnen Sie das mit dem Formblatt Studiengang- und Studienfachwechsel erledigen:

/studium/im-studium/studienorganisation/wechsel/

 Ansonsten müssen Sie sich für das Erweiterungsfach einschreiben:

/studium/interesse/einschreiben/

Bitte beachten Sie, dass die Erweiterungsf?cher Beratungslehramt und 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网 mit schulpsychologischem Schwerpunkt zulassungsbeschr?nkt sind. Der Wechsel bzw. die Einschreibung in eines der beiden Erweiterungsf?cher setzt deshalb eine erfolgreiche Bewerbung um einen Studienplatz voraus:

/studium/interesse/bewerben/

Ja.
Im Erweiterungsfach ist allerdings grunds?tzlich das Erste Staatsexamen abzulegen. In manchen Unterrichtsf?chern besteht die M?glichkeit, alternativ zum Ersten Staatsexamen ein Zertifikatsprogramm zu absolvieren. In dem Fall sind Module im Umfang von 72* ECTS-Punkten (Sozialp?dagogik) bzw. 74 ECTS-Punkten (BWL mit Schwerpunkt Wirtschaftsp?dagogik bzw. Wirtschaftsp?dagogik) nachzuweisen.

Im Rahmen der Beruflichen Bildung/ Fachrichtung Sozialp?dagogik ist das Zertifikat in folgenden F?chern m?glich: Deutsch, Englisch, Kunst, Musik, Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre, Politik und Gesellschaft.

Im Rahmen der Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Wirtschaftsp?dagogik bzw. der Wirtschaftsp?dagogik ist das Zertifikat in diesen F?chern m?glich: Berufssprache Deutsch, Deutsch, Englisch, Franz?sisch, 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网, Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre, Politik und Gesellschaft, Wirtschaftsinformatik.

* Politik und Gesellschaft: 71 ECTS-Punkte

Bei einer grundst?ndigen Erweiterung wird im Erweiterungsfach sowohl das Erste als auch das Zweite Staatsexamen abgelegt. Bei einer nachtr?glichen Erweiterung wird das Staatsexamen im Erweiterungsfach erst nach erfolgreichem Absolvieren des Zweiten Staatsexamens in der F?cherverbindung abgelegt. Als nachtr?glich im Sinne des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes gilt eine Erweiterung auch dann, wenn auf die Ablegung des Zweiten Staatsexamens im Erweiterungsfach verzichtet wird, oder wenn die Ablegung des Zweiten Staatsexamens in bestimmten F?chern nicht vorgesehen ist. 

W?hrend sich die Hinzunahme eines Erweiterungsfachs grunds?tzlich nicht auf die H?chststudienzeit nach § 31 Absatz 2 LPO I auswirkt,  kann sich die Regelstudienzeit, die u.a. für den Bezug von BAf?G bedeutend ist, unter bestimmten Bedingungen verl?ngern. Siehe hierzu § 20 Absatz 2 LPO I.

Nein, dies ist nicht m?glich.

Das Staatsexamen im Erweiterungsfach kann gleichzeitig mit dem Ersten Staatsexamen in der gew?hlten F?cherverbindung (und ggf. dem EWS-Examen) oder danach abgelegt werden.

In der Beruflichen Bildung mit Fachrichtung Sozialp?dagogik bzw. Wirtschaftsp?dagogik kann das Staatsexamen im Erweiterungsfach erst abgelegt werden, wenn die Masterprüfung bereits erfolgreich absolviert ist und das einj?hrige Berufspraktikum (oder eine abgeschlossene einschl?gige Berufsausbildung) nachgewiesen wird.

Das Staatsexamen im Erweiterungsfach ist identisch zum Staatsexamen des jeweiligen Fachs. Vor dem Hintergrund sollten die Vorbereitungen ?hnlich gehandhabt werden. Es empfiehlt sich, frühzeitig 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网 zur jeweiligen Fachstudienberatung aufzunehmen: /studienangebot/news/artikel/fachstudienberatung/

Grunds?tzlich ja. Es gilt allerdings zu beachten, dass pro Prüfungszeitraum das Staatsexamen nur in einem Erweiterungsfach abgelegt werden kann.