Elternzeit, Elterngeld & ElterngeldPlus
Im folgenden Abschnitt finden Sie auszugsweise Informationen zum Thema 'Elternzeit & Elterngeld'. Detaillierte Informationen erhalten Sie von der Personalabteilung, sowie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Erkl?rfilme vom BMFSFJ: das Elterngeld und vom ZBFS Bayern: das Elterngeld.
Elternzeit
Anspruch auf Elternzeit haben Mütter und V?ter, die in einem Arbeitsverh?ltnis stehen.
Für den Anspruch auf Elternzeit müssen au?erdem die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- Die Berechtigte bzw. der Berechtigte lebt mit dem Kind im selben Haushalt,
- betreut und erzieht es überwiegend selbst und
- arbeitet w?hrend der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden.
Die Elternzeit kann in jedem Arbeitsverh?ltnis genommen werden, also auch bei befristeten Vertr?gen (kann um die Zeit verl?ngert werden die man in Elternzeit ist) , bei Teilzeitarbeitsvertr?gen und bei geringfügigen Besch?ftigungen.
Ein Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes (also bis Ablauf des Tages vor dem dritten Geburtstag). Ein Anteil von bis zu zw?lf Monaten der Elternzeit kann auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes übertragen werden, wenn die Arbeitgeberseite zustimmt. Die Inanspruchnahme von Elternzeit ist grunds?tzlich unabh?ngig vom Bezug des Elterngeldes m?glich.
Die Mutterschutzfrist wird auf die m?gliche dreij?hrige Gesamtdauer der Elternzeit angerechnet.
Jeder Elternteil kann Elternzeit beanspruchen - unabh?ngig davon, in welchem Umfang die Partnerin bzw. der Partner die Elternzeit nutzt. Den Eltern steht frei, wer von ihnen Elternzeit nimmt und für wleche Zeitr?ume. Elternzeit kann auch für einzelne Monate oder Wochen genommen werden.
Die Elternzeit bedarf nicht der Zustimmung des Arbeitgebers - gewisse Regeln bei der Anmeldung sind jedoch einzuhalten. Sp?testens sieben Wochen vor ihrem Beginn muss die Elternzeit schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber verlangt werden. Das gilt auch, wenn sich die Elternzeit unmittelbar an die Geburt des Kindes oder an die Mutterschutzfrist anschlie?en soll
Was ist bei der Anmeldung zu beachten?
Gleichzeitig mit der schriftlichen Anmeldung muss man sich verbindlich festlegen, für welche Zeitr?ume innerhalb von zwei Jahren die Elternzeit genommen werden soll.
Elterngeld
Wer hat Anspruch auf Elterngeld?
Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und V?ter, die
- ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,
- nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbst?tig sind,
- mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und
- einen Wohnsitz oder ihren gew?hnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Elterngeld wird für Lebensmonate des Kindes gew?hrt.
Das Elterngeld orientiert sich an der H?he des monatlich verfügbaren Nettoeinkommens, welches der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte und welches nach der Geburt wegf?llt. Das entfallende Einkommen wird mit bis zu 67% des ma?geblichen Nettoeinkommens ersetzt. Das Elterngeld betr?gt mindestens 300 Euro und h?chstens 1.800 Euro. Das Elterngeld betr?gt auch für nicht erwerbst?tige Elternteile mindestens 300 Euro.
Elterngeld kann in den ersten 14 Lebensmonaten in Anspruch genommen werden. Ein Elternteil kann mindestens für zwei Monate und h?chstens für zw?lf Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Anspruch auf zwei weitere Monatsbetr?ge haben die Eltern, wenn beide vom Angebot des Elterngeldes Gebrauch machen m?chten (Partnermonate).
Weitere Informationsbroschüren für Besch?ftigte des Freistaats Bayern finden sie auch auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Finanzen.
Das ElterngeldPlus erm?glichst Mütter und V?ter Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit einfacher miteinander zu kombinieren. Die Nachfrage nach Teilzeit steigt somit, insbesondere nach vollzeitnahen Teilzeitmodellen. Vor allem Mütter erhalten hierdurch einen Anreiz, nach der Geburt ihres Kindes frühzeitiger in Teilzeit wieder in den Beruf einzusteigen, weil sie Elterngeld und Teilzeitarbeit miteinander kombinieren und l?nger ElterngeldPlus beziehen k?nnen. Au?erdem k?nnen Eltern über den Partnerschaftsbonus jeweils bis zu vier zus?tzliche ElterngeldPlus-Monate in Anspruch nehmen, wenn sie beide zwischen 25 und 30 Stunden arbeiten.
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