Wenn ein Familienmitglied dauerhaft auf Hilfe oder Pflege angewiesen ist, stellt das die Angeh?rigen und die betroffene Person vor schwierige Entscheidungen. Eine davon ist die Art der Betreuung. Kann der oder die Angeh?rige zu Hause gepflegt werden und bedarf es dabei einer professionellen Hilfe? Ist eine Betreuung in einer Pflegeeinrichtung notwendig? Kann der oder die Pflegebedürftige mit der Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes noch allein leben?

Die Beantwortung dieser Fragen ist wesentlich von den pers?nlichen Lebensumst?nden abh?ngig und muss individuell gel?st werden. Grunds?tzlich unterscheidet man zwischen ambulanten Pflegediensten und station?ren Pflegeeinrichtungen.

#kurzerkl?rt Pflege – welche Hilfen gibt es für Angeh?rige? Pflege erkl?rt anhand eines Videos.

Ambulante Pflege

Eine ?bersicht über die ambulanten Pflegedienste und Sozialstationen der Stadt Bamberg finden Sie auf den Internetseiten der Stadt. Ambulante Pflegedienste erg?nzen und unterstützen die Pflege zu Hause und entlasten so die pflegenden Angeh?rigen, um Pflege und Beruf vereinbaren zu k?nnen.

Bei den Pflegekassen erhalten Sie Leistungs- und Preisvergleichslisten für ambulante Pflegedienste.

Einzelpflegekr?fte arbeiten auf selbst?ndiger Basis und k?nnen unter bestimmten Voraussetzungen mit den Pflegekassen direkte Vertr?ge zur Versorgung Pflegebedürftiger abschlie?en. In der Regel sind die Einzelpflegekr?fte ausgebildete Altenpflegekr?fte oder ?hnliche Berufsgruppen.

Verhinderungspflege

Die Pflegekasse zahlt eine notwendige Ersatzpflege, wenn pflegende Angeh?rige wegen Urlaubs oder einer Erkrankung ihre Angeh?rigen nicht pflegen k?nnen. Dieser Anspruch besteht für maximal sechs Wochen im Jahr. Man nennt dies Verhinderungspflege. W?hrend der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld für bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr zur H?lfte weitergezahlt.

Unter der Voraussetzung h?uslicher Pflege k?nnen Pflegebedürftige Pflegegeld oder Sachleistungen (z.B. Unterstützung von Pflegediensten) von der Pflegekasse erhalten - auch eine Kombination aus beidem ist m?glich.

"Das Pflegegeld wird dem Betroffenen von der Pflegekasse überwiesen. Dieser kann über die Verwendung des Pflegegeldes grunds?tzlich frei verfügen und gibt das Pflegegeld regelm??ig an die ihn versorgenden und betreuenden Personen als Anerkennung weiter. Um eine optimale, auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Pflege zu gew?hrleisten, ist es m?glich, den Bezug von Pflegegeld mit der Inanspruchnahme von Sachleistungen (Hilfe von Pflegediensten) zu kombinieren. Das Pflegegeld vermindert sich in diesem Fall anteilig um den Wert der in Anspruch genommenen Sachleistungen. Das Pflegegeld ist wie die Sachleistung nach dem Schweregrad der Pflegebedürftigkeit  gestaffelt." (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)

Nicht der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Betreuung dienende Leistungen k?nnen als sogenannte "zus?tzliche Betreuungsleistungen" von der Pflegekasse erstattet werden. Dies sind z.B. die Inanspruchnahme von Nachtpflege oder eine Kurzzeitbetreuung. Der Grundbetrag liegt bei 104 Euro im Monat und kann bei h?herem allgemeinen Betreuungsaufwand bis zu 208 Euro im Monat erh?ht werden (siehe Betreuungs- und Entlastungsleistungen).

H?ufig sind bauliche Ma?nahmen notwendig, um eine h?usliche Betreuung überhaupt m?glich zu machen oder die Arbeit der Pflegekr?fte zu erleichtern. Hierzu z?hlen zum Beispiel Türverbreiterungen, Umbau des Badezimmers, Treppenlift oder Rampen. Wohnungsanpassungen werden von der Pflegekasse bezuschusst (siehe Zuschüsse zur Wohnungsanpassung). Falls weitere Anpassungen erforderlich sind, ist ein zweiter Antrag m?glich. Die pflegebedürftige Person muss im Rahmen seiner oder Ihrer finanziellen M?glichkeiten an den Kosten der Wohnungsanpassung beteiligt werden. Das Wohnungs- und Versicherungsamt der Stadt Bamberg ber?t Sie gerne in dieser Angelegenheit.

Viele Menschen w?hlen im Alter Wohnformen (z.B. Senioren WG) um nicht alleine zu leben aber gleichzeitig die Selbst?ndigkeit zu bewahren. Senioren-Wohngemeinschaften bieten die M?glichkeit, ein eigenes Zimmer/eine eigene Wohnung zu behalten und gleichzeitig Gemeinschaftsr?ume zu nutzen. Die Pflegeleistungen der einzelnen Mitbewohner und Mitbewohnerinnen k?nnen in einer Wohngemeinschaft zusammengelegt werden. Das sogenannte Poolen von Leistungen spart Zeit und Geld, wodurch zus?tzliche Leistungen finanziert werden k?nnen.

Station?re Pflege

Falls es nicht m?glich ist, die Pflege ambulant oder teilstation?r zu gew?hrleisten, zahlen die Pflegekassen die vollstation?re Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung. Das Erfordernis der vollstation?ren Pflege wird vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen geprüft. Die Pflegekassen zahlen entsprechend des Pflegegrades einen Pflegesatz an die Pflegeeinrichtung. Dieser festgelegte Betrag ist ausschlie?lich für den Pflegeaufwand, die medizinische Behandlungspflege und die soziale Betreuung bestimmt.

Leistungs- und Preisvergleichslisten für zugelassene Pflegeheime erhalten Sie kostenfrei bei Ihrer Pflegekasse. Eine ?bersicht über die Pflegeeinrichtungen für den Landkreis Bamberg und für die Stadt Bamberg finden Sie im Internet.

Um die Berufst?tigkeit von pflegenden Angeh?rigen zu gew?hrleisten, ist manchmal eine teilstation?re Unterbringung sinnvoll. Sie kann je nach Bedarf als Tages- oder Nachtpflege gew?hrt werden, wenn die ambulante Pflege nicht mehr ausreichend ist. Die Pflegekosten, die Kosten der medizinischen Behandlung und der sozialen Betreuung werden von der Pflegekasse getragen und k?nnen mit der ambulanten Pflege kombiniert werden. Die Verpflegungskosten der teilstation?ren Pflege müssen privat übernommen werden.

Kurzzeitpflege richtet sich an Pflegebedürftige, die nur für einen begrenzten Zeitraum eine station?re Versorgung ben?tigen. Dies kann zum Beispiel für einen Urlaub der pflegenden Angeh?rigen sein oder im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. Die Leistungen der Pflegeversicherung werden hier unabh?ngig vom Pflegegrad gew?hrt. Da die zugelassenen Einrichtungen für die Kurzzeitpflege h?ufig Einrichtungen für die Altenpflege sind, eignen sie sich nicht für die Unterbringung pflegebedürftiger Kinder. Es ist deshalb seit 2008 m?glich, pflegebedürftige Kinder in geeigneten aber nicht zugelassenen Einrichtungen unterzubringen (zum Beispiel in der Behindertenhilfe).

Oft ist es für Angeh?rige sehr schwierig, einen pflegebedürftigen Menschen in eine Pflegeeinrichtung zu geben. Dieser Schritt kann jedoch aus verschiedenen Gründen notwendig sein, um die erforderliche Pflege und Betreuung zu leisten. Die Wahl der Einrichtung muss sehr sorgf?ltig getroffen werden, damit sowohl für die pflegebedürftige Person als auch für die Angeh?rigen eine wirkliche Verbesserung der Situation erreicht wird. Natürlich muss die Einrichtung den individuellen Bedürfnissen des pflegebedürftigen Menschen Rechnung tragen. Trotzdem sollten die allgemeinen Qualit?tsstandards in jedem Fall gegeben sein.

Die bisherigen Pflegenoten wurden mit dem Pflegest?rkungsgesetz II zum 1. Januar 2016 durch einen Pflege-T?V ersetzt, da die Pflegenoten keinen echten Qualit?tsvergleich zwischen den Einrichtungen erm?glichten. Das Bundesministerium für Gesundheit erkl?rt, was sich mit dem Pflege-T?V ?ndern wird:
"Mit dem Pflegest?rkungsgesetz II wird der sogenannte Pflege-T?V auf neue Fü?e gestellt. Zentraler Ma?stab für eine gute Pflegeeinrichtung muss eine hochwertige Pflege sein, die nach den neuesten pflegefachlichen Erkenntnissen geleistet wird. Das genau bilden die bisherigen Pflegenoten nicht gut genug ab. Mit diesem Gesetz erfolgt daher eine echte Weiterentwicklung: Der Pflege-T?V wird mit Unterstützung der Wissenschaft, die schon wichtige Vorarbeiten geleistet hat, grunds?tzlich überarbeitet. Die Ergebnisqualit?t rückt st?rker in den Vordergrund. Und die notwendigen Abstimmungen und Entscheidungen der Selbstverwaltung werden deutlich schneller – und das ohne zus?tzliche Bürokratie."

Der Grüne Haken ist ein Gütesiegel für die Qualit?t von Pflegeeinrichtungen, die sich freiwillig daraufhin überprüfen lassen, in welchen Bereichen sie ihren Bewohnerinnen und Bewohnern Lebensqualit?t bieten. In Anlehnung an die "Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen" wurden Kriterien zur Bemessung der Lebensqualit?t in Heimen entwickelt.

In der Datenbank "Heimverzeichnis" sind deutschlandweit Wohn- und Pflegeeinrichtungen erfasst und die Ergebnisse der Qualit?tsprüfung ver?ffentlicht worden.