Zus?tzlich zu den regul?ren Pflegeleistungen erhalten Pflegebed¨¹rftige seit September 2018 das Bayrische Landespflegegeld.

Pflegebed¨¹rftige ab Pflegegrad 2, deren Hauptwohnsitz in Bayern gemeldet ist, bekommen j?hrlich 1.000 € zus?tzlich. Dadurch sollen auch pflegende Angeh?rige mehr Wertsch?tzung erfahren und gest?rkt werden.
Das Landespflegegeld wird j?hrlich ausgezahlt. Dabei ist das Datum der Antragsstellung ma?geblich f¨¹r den Monat der Auszahlung. Eine Weiterzahlung der Leistung erfolgt in den darauffolgenden Jahren automatisch und es muss kein Weiterleistungsantrag gestellt werden.

Weitere Informationen:

  • Anspruch haben sowohl Personen die zu Hause gepflegt werden, als auch Pflegebed¨¹rftige die im Pflegeheim wohnen. Auch Personen, deren Pflegekosten von einem Sozialhiilfetr?ger ¨¹bernommen werden haben Anspruch
  • Es gibt keine Einkommensgrenze
  • Es ist nicht zweckgebunden und es muss kein Nachweis erbracht werden, wof¨¹r das Geld verwendet werden soll.
  • Antragssteller ist der Pflegebed¨¹rftige selbst