Wie ist die gesetzliche Lage für Berufst?tige mit Pflegeverantwortung? Nachfolgend erhalten Sie grundlegende Informationen, die alle Formen der Freistellung im Rahmen des Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetzes betreffen (Stand 09/2016). Für Besch?ftigte im ?ffentlichen Dienst sind für das Thema Angeh?rigenpflege gesetzliche sowie tarifliche Regelungen ma?geblich.

Eine ?bersicht welche Rechtsansprüche nach dem Pflegezeitgesetz und dem Familienpflegezeitgesetz bestehen finden Sie hier(155.5 KB).

Für welche Personen kann ich die Auszeit nehmen?

  • Eltern, Gro?eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern
  • Ehepartner, Lebenspartner
  • Geschwister, Schw?gerinnen und Schw?ger
  • Kinder, Adoptivkinder, Pflegekinder, Schwiegerkinder und Enkelkinder
  • Partner einer ehe?hnlichen Gemeinschaft
  • Kinder, Adoptivkinder, Pflegekinder des Ehegatten oder des Lebenspartners

In jedem Fall aber sollten sich betroffene Besch?ftigte zun?chst immer an die Personalabteilung wenden, um die rechtliche Situation zu kl?ren.