Aus gegebenem Anlass hier ein Hinweis zum Urheberrecht: Sowohl im Web unter www.uni-bamberg.de und im Virtuellen Campus (VC) muss das Urheberrecht beachtet werden. Wer zum Beispiel keine Erlaubnis des Rechteinhabers eines Werkes hat, das Werk ungeschützt in einem VC-Kurs zur Verfügung zu stellen, muss den Zugang zu dem VC-Kurs beispielsweise durch einen Einschreibeschlüssel einschr?nken.
Hier geht es zur Anleitung: "Zugriff auf VC-Kurse und Kursinhalte steuern"
Darüber hinaus ist gesetzliche Grundlage für Digitale Semesterapparate §60a UrhG. Weitere Informationen dazu finden Sie unter "Digitaler Semesterapparat" auf den Seiten der Universit?tsbibliothek.